Kosten

Finanzierung der Heimkosten

Die Finanzierung wird vor dem Heimeinzug mit Ihnen gemeinsam besprochen. Die Heimentgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger der Einrichtung festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die Vergütungsvereinbarung kann jederzeit eingesehen werden. Die Differenz zwischen Pflegeversicherung und Heimentgeld, der sogenannte Eigenanteil, wird aus eigenen Mitteln erbracht. Falls diese nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Pflegewohngeld oder Sozialhilfe. Zur Beratung stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite.

Entgelterhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn ihr individueller Betreuungs- und Pflegebedarf so zunimmt, dass die Pflegekasse für Sie einen höheren Pflegegrad feststellt und wir Sie rechtzeitig über diese Veränderung informiert haben.

Dann gibt es selbstverständlich auch die „normale“ Preiserhöhung. Die Entgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden, wenn Einkaufspreise oder Personalkosten nachweislich gestiegen sind oder eine Steigerung absehbar ist. Diese Erhöhung muss Ihnen vier Wochen vorher angekündigt werden.

Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze

Zuschüsse zu Pflegekosten im Heim 2024